SO WERDEN SIE STIFTER

Der Kerngedanke der Zustiftung liegt im intensiven und nachhaltigen Engagement. Deren Zuwendung erhöht dauerhaft das Stiftungsvermögen und steigert somit die Erträge, mit denen die MiR-Stiftung ihre satzungsgemäßen gemeinnützigen Ziele verfolgen kann.

Sowohl Privatperson als auchUnternehmen erwerben ab einer Mindestzustiftung von 50.000€ gleichzeitig die Mitgliedschaft im Senat und können so kontrollierend und beratend an der konkreten Projektarbeit mitwirken.

Es gilt: Je größer das Stiftungsvermögen ist, umso mehr können die Erträge in die erfolgreichen Projekte der MiR-Stiftung invesiert werden.

Eine wahrhaft lebendige Rendite!

 

Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen in allen Fragen!