Der Kerngedanke der Zustiftung liegt im intensiven und nachhaltigen Engagement. Deren Zuwendung erhöht dauerhaft das Stiftungsvermögen und steigert somit die Erträge, mit denen die MiR-Stiftung ihre satzungsgemäßen gemeinnützigen Ziele verfolgen kann.
Sowohl Privatperson als auchUnternehmen erwerben ab einer Mindestzustiftung von 50.000€ gleichzeitig die Mitgliedschaft im Senat und können so kontrollierend und beratend an der konkreten Projektarbeit mitwirken.
Es gilt: Je größer das Stiftungsvermögen ist, umso mehr können die Erträge in die erfolgreichen Projekte der MiR-Stiftung invesiert werden.
Eine wahrhaft lebendige Rendite!
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